Ein Jahrmarkt (auch Messe, Kirmes oder Rummel) ist seit dem Mittelalter ein mehrtägiger Markt, der in einer Stadt einmal jährlich stattfindet und besondere Beachtung genießt. Heute wird die Bezeichnung auch für andere unständige Märkte gebraucht, wobei die Verwendung für die Begriffe Vergnügungspark und Volksfest sehr geläufig ist. Dies ist meist dadurch begründet, dass sich über die Zeit ein Jahrmarkt in ein Volksfest gewandelt hat.
Jahrmärkte werden oft an einem kirchlichen Feiertag oder dem Festtag eines im Ort stark verehrten Heiligen gehalten, so wie beispielsweise Oster-, Pfingst- oder Weihnachtsmärkte bzw. das Annafest. Vereinzelt gibt es auch heute noch saison - oder produktbedingte Jahrmärkte, so wie beispielsweise Holz -, Pferde - oder Weinmärkte.
Der Jahrmarkt unterliegt seit 1869 der Gewerbeordnung und gilt gemäß § 68 Abs. 2 als "eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet". Ebenso können gemäß § 68 Abs. 3 auf einem Jahrmarkt "auch Tätigkeiten im Sinne des § 60b Abs.