Ein Hafen ist ein Bereich an einer Meeresküste oder am Ufer eines Flusslaufes oder Sees, an dem Schiffe anlegen können. Meist ausgestattet mit Anlagen zum Beladen oder Löschen der Schiffe sowie weiterer Infrastruktur und hafennahen Dienstleistungen in der Umgebung. Er besteht insbesondere aus dem oder den Hafenbecken sowie aus Kais und Molen. Werden natürliche Gegebenheiten genutzt, spricht man in diesem Abschnitt von einem Naturhafen.
Für den guten Zu- und Ablauf von Gütern und Passagieren ist eine möglichst bedarfsgerecht ausgebaute Hafenanbindung an das Festland per Schiene, Straße und Wasserstraße notwendig; außerdem sind für die reibungslose Abfertigung Lager- und Umschlagflächen wichtig.
Häfen erfüllen auch mehrere Funktionen gleichzeitig, so können viele Häfen auch als Schutzhafen, also Notliegeplatz bei Schlechtwetter oder infolge von Havarien, dienen.
Häfen sind meist Bestandteil öffentlicher Infrastruktur und der Umschlagbetrieb wird von privaten Anbietern durchgeführt. Für die Nutzung von Häfen durch die Schifffahrt ist eine Gebühr an den Hafenbetreiber zu entrichten.
Die staatliche Kontrolle in einem Hafen wird in Deutschland vor allem durch den Hafenkapitän (in Seehäfen), durch die Wasserschutzpolizei (in See - und Binnenhäfen) sowie die Berufsgenossenschaft Verkehr (in Seehäfen) wahrgenommen. In den seewärtigen Hafenzufahrten nimmt in Deutschland darüber hinaus die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die ständige Sicherung der Wasserstraßen vor, im Fall einer Havarie übernimmt das Havariekommando die Koordination der Rettungs- und Bergungskräfte.