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Die italienischen Streitkräfte (it.: Forze Armate Italiane) unterstehen dem Verteidigungsministerium in Rom. Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Heer (Esercito Italiano), Marine (Marina Militare) und Luftwaffe (Aeronautica Militare) sowie aus den Carabinieri (Arma dei Carabinieri).

Auftrag

Die italienischen Streitkräfte haben gemäß Verteidigungsweißbuch 2015 den Auftrag,

die territoriale Integrität der Italienischen Republik zu verteidigen, lebenswichtige Interessen und Verbindungswege Italiens zu sichern sowie italienische diplomatische Vertretungen und Staatsbürger im Ausland zu schützen;das euroatlantische Bündnisgebiet im Rahmen der NATO zu verteidigen;im Rahmen internationaler Organisationen oder bi- oder multilateraler Abkommen einen friedenssichernden oder friedensschaffenden Beitrag zur Lösung internationaler Konflikte zu leisten;im Inneren zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beizutragen und insbesondere bei Not- oder Katastrophenfällen Hilfe zu leisten.Der Artikel 11 der italienischen Verfassung hat folgenden Wortlaut: Italien lehnt den Krieg als Mittel des Angriffs auf die Freiheit anderer Völker und als Mittel zur Lösung internationaler Streitigkeiten ab; unter der Bedingung der Gleichstellung mit den übrigen Staaten stimmt es den Souveränitätsbeschränkungen zu, die für eine den Frieden und die Gerechtigkeit unter den Völkern gewährleistende zwischenstaatliche Ordnung erforderlich sind; es fördert und begünstigt die auf diesen Zweck ausgerichteten internationalen Organisationen.

Organisation

Die Carabinieri sind eine militärische Polizeitruppe, die innerhalb der anderen Teilstreitkräfte Militärpolizeiaufgaben übernimmt. Darüber hinaus schützen die Carabinieri diplomatische Vertretungen im Ausland und beteiligen sich an internationalen Friedenseinsätzen. Der Großteil der Carabinieri versieht jedoch in ganz Italien nach Weisung des Innenministeriums Polizeidienst. Bei Bedarf können diese Einheiten als eine Art Territorialheer an der Grenz- und Landesverteidigung mitwirken.

Die dem Finanzministerium unterstehende Guardia di Finanza (Finanzpolizei, Grenzschutz) und die vom Verkehrsministerium geführte Guardia Costiera ( Küstenwache ) können im Verteidigungsfall zur Grenz- und Landesverteidigung ebenfalls dem Verteidigungsministerium unterstellt werden.

Berufsarmee

Die allgemeine Wehrpflicht ist in Italien seit dem 1. Juli 2005 ausgesetzt.

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