eigenkapital - Online-Puzzles

Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht. Eine gleichberechtigte Definition geht davon aus, dass das Eigenkapital den Wirtschaftssubjekten zeitlich unbefristet zur Verfügung steht und somit keiner Rückzahlungsverpflichtung unterliegt.

Der Komplementärbegriff zum Eigenkapital ist das Fremdkapital, das die Schulden umfasst.

Allgemeines

Das Kompositum Eigenkapital setzt sich aus „Eigen“ für Eigentümer (Gesellschafter) oder deren Eigenfinanzierung und „Kapital“ als einer Unterart des Kapitals zusammen. Etymologisch leitete sich aus dem Gattungsbegriff „Kapital“ später das „Eigenkapital“ ab. Betreiben Wirtschaftssubjekte Eigenfinanzierung, so bilden sie Eigenkapital. Als Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen, Stiftungen, sonstige Personenvereinigungen, der Staat und seine Untergliederungen (öffentliche Verwaltung, öffentliche Unternehmen, Kommunalunternehmen) sowie Privathaushalte in Betracht.

Definitionsvarianten

In der Betriebswirtschaftslehre existiert keine allgemeingültige einheitliche Definition, sondern eine „Vielzahl unterschiedlicher Eigenkapitaldefinitionen, die jeweils andere Aspekte in den Vordergrund rücken“. Aus den vielen Definitionen bildeten sich mindestens drei Definitionsschwerpunkte heraus, die Herkunftsfragen, bilanzielle oder Rückzahlbarkeitsaspekte betonen. Die erste Gruppe spricht von Eigenkapital, wenn es sich um von den Eigentümern/Gesellschaftern direkt oder indirekt dem Unternehmen zugeführtes Kapital handelt.

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