Light (engl. light = leicht, manchmal auch (werbesprachlich) lite) ist eine verbreitete Zusatzbezeichnung für Lebens- bzw. Genussmittel. Je nach Produkt steht light für einen reduzierten Gehalt an als ungesund angesehenen Bestandteilen wie Fett, Zucker, Ethanol, Nikotin oder den Verzicht darauf. Der Begriff light ist gesetzlich nicht definiert. Er kann daher zum Beispiel energiereduziert ( Lebensmittel mit geringerem physiologischem Brennwert), fettarm, zuckerfrei, mit wenig Kohlensäure, mit wenig Koffein usw. bedeuten.
Einige dieser Begriffe sind jedoch gesetzlich definiert. Als fettreduziert dürfen Lebensmittel nur bezeichnet werden, wenn sie mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten als vergleichbare Produkte. Sogenannte "energiearme" Lebensmittel dürfen maximal 170 kJ (= 40 kcal) pro 100 Gramm enthalten, flüssige Lebensmittel maximal 80 kJ (= 20 kcal).