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Mit Zugführer (betriebliche Bezeichnung der Deutschen Bahn und in der Schweiz, Zf), Zugchef (verkehrliche Bezeichnung im Fernverkehr Deutsche Bahn, neue Bezeichnung in der Schweiz ), Zugsführer ( Österreich ) oder umgangssprachlich manchmal Oberschaffner, bezeichnet man bei einem Eisenbahnunternehmen einen Mitarbeiter, dem die Verantwortung für die Sicherheit und ordnungsgemäße Abwicklung einer Zugfahrt übertragen ist.

Zu Zeiten der deutschen Ländereisenbahnen wurde der Zugführer auch als Kondukteur bezeichnet, in der Schweiz trifft das heute noch bei einigen Bahnen zu. Bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) jedoch wurde die Berufsbezeichnung in Zugchef und Reisezugbegleiter aufgeteilt.

Der Zugführer darf nicht mit dem Triebfahrzeugführer verwechselt werden, welcher den Zug fährt, während der Zugführer hauptsächlich im Fahrgastbereich und auf dem Bahnsteig tätig ist.

Bis 1969 hatten in Deutschland auch Güterzüge einen eigenen Zugführer, mit einer Änderung der Eisenbahn - Bau - und Betriebsordnung 1969 wurden die Aufgaben des Zugführers während der Fahrt dem Triebfahrzeugführer übertragen.

Der Schwerpunkt der Aufgaben des Zugführers lag ursprünglich im Bahnbetrieb und im betriebssicherheitlichen Bereich. Inzwischen hat sich, vor allem in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn, als zweiter Tätigkeitsschwerpunkt der Servicebereich herausgebildet.

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