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Der Begriff Polizeibeamter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger.

Bei der deutschen Polizei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:

Polizeivollzugsbeamte (PVB)

Beamte im technischen Polizeidienst (z. B. Technischer Polizeiamtmann) oder im Verwaltungsdienst der Polizei (z. B. Polizeihauptsekretär). Diese Bezeichnungen gibt es nur in einigen Ländern, z. B. in Berlin. In anderen Ländern, z. B. Baden -Württemberg, hat die Polizeiverwaltung nichts mit der Polizei zu tun, was sich schon an der Dienstbezeichnung „Regierungssekretär“ usw. der Verwaltungsbeamten bei der Polizei widerspiegelt.

Beamte bei allgemeinen Polizeibehörden, z.

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