Legende - Online-Puzzles

Legende (Tarnung)

Eine Legende zur Tarnung bezeichnet allgemein das Vortäuschen eines Sachverhaltes. Sie bezieht sich häufig auf die Biografie einer Person, aber auch auf Objekte (z. B. konspirative Wohnungen), Organisationen und Tätigkeiten. Sie dient dazu, den wahren Auftrag und Zweck, Herkunft und Absichten zu verschleiern.

Polizeivollzugsbeamte, die als verdeckte Ermittler im Rahmen der Gefahrenabwehr (z. B. § 45 Abs. 2 Nr. 5 Bundeskriminalamtgesetz) oder Strafverfolgung (z. B. § 110a StPO) tätig sind, private Ermittler und „verdeckte Mitarbeiter“ von Nachrichtendiensten (z. B. § 9a Abs. 1 S. 1 BVerfSchG) nutzen ihnen verliehene und auf Dauer angelegte, veränderte Identitäten als Legenden. Eine Legende kann auch Bestandteil eines Zeugenschutzprogramms sein, um insbesondere im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität die Aussage von gefährdeten Zeugen zu sichern. „Legendenpapiere“ können eine Legende stützen.Die Legende ist eine Zweckerzählung, die auf einer Mischung aus Wahrheit und Erfindung aufgebaut ist und in möglichst jeder ihrer Einzelheiten einer Nachprüfung standhält. Daher soll sie möglichst viele wahre Tatsachen enthalten und nur so viele Erfindungen, wie für ihren Zweck nötig ist.Das zugehörige Verb heißt legendieren (erfinden oder entwickeln einer Legende). Auch Objekte, z. B. konspirative Wohnungen oder Liegenschaften, können legendiert (synonym: abgetarnt) werden, um ihre wahre Funktion geheim zu halten.

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